26 Sep Die Emmericher Politik streitet über die Stellplatzabgabe
BGE und CDU möchte die Abgabe für Investoren in der Innenstadt halbieren. Die Bürgergemeinschaft kritisierte die Verwaltung aufs Schärfste.
Die BGE drängte darauf, dass die jetzigen Sätze pauschal in Emmerich und Elten zu halbieren. Zurzeit beträgt die Ablösesumme für Investoren, die keinen eigenen Stellplatz nachweisen können, 5100 Euro in Emmerich und 4400 Euro in Elten. Der Beigeordnete Stefan Wachs erklärte, dass eine pauschale Senkung der Sätze rechtlich nicht möglich sei.
Ablösegebühren müssen begründet berechnet werden
Der Rechtsanwalt erklärte, dass es formale und auch inhaltlich Gründe gebe, die gegen eine Halbierung der Stellplatzabgaben sprechen. Formal könne die Änderung einer Satzung nicht vom Rat allein geregelt werden, sondern müsse vorab den zuständigen Fachausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen haben. Dies sei hier nicht der Fall.
Inhaltlich müssen die Ablösegebühren für Stellplätze begründet berechnet werden. Unter anderem müssen die ortsüblichen Grundstückspreise berücksichtigt werden. Man könne keinen x-beliebigen Betrag in die Satzung schreiben, so Wachs.
Er wies darauf hin, dass man den Ratsvertretern einen deutlichen Weg aufgezeigt habe ohne die Satzung ändern zu müssen. Die Verwaltung schlug vor, die Investoren über ein Wirtschaftsförderungsprogramm zu entlasten und entsprechend auf diesem Wege die Ablösesumme zu mildern.
Die BGE blieb jedoch bei ihrer Meinung: „Wir können ihren Ausführungen nicht folgen“, sagte Maik Leypoldt. Man habe eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt eingeholt und dieser habe der BGE bestätigt, dass man die Satzung und damit verbunden die Halbierung der Abgaben durchaus ändern könne. Wachs: „Eine Halbierung der Ablösebeträge wäre aus meiner Sicht nicht rechtmäßig. Ich kann ihnen das nicht empfehlen.“ Leypoldt wollte dies nicht wahrhaben: „Wir wissen, dass wird auf dem richtigen Weg sind.“
Nach Vermittlungsversuchen der CDU einigte sich der Stadtrat darauf, die Verwaltung mit einem Förderprogramm zu beauftragen, welches dazu führen soll, dass die Ablösesummen für Stellplätze für den Investor halbiert werden.