Leerstand an der Rheinpromenade – CDU kritisiert Verwaltung

Rheinpromenade 11: CDU kritisiert Haltung der Verwaltung

Ein bekannter Emmericher Unternehmer möchte an der Rheinpromenade 11 ein neues Gebäude errichten. 

Ein bekannter Emmericher Unternehmer möchte an der Rheinpromenade 11 ein neues Gebäude errichten.

Foto: Andreas Gebbink / NRZ

Emmerich.  Die Stadtverwaltung genehmigt ein Neubauvorhaben für die Rheinpromenade 11 in Emmerich nicht. Die Pläne seien unzureichend.

Leerstand an der Rheinpromenade ist für Emmerich tödlich. Wenn etwas in der Stadt noch vernünftigen Zulauf genießt – dann ist es die Rheinpromenade. Hier wird gerne gegessen und am Rhein flaniert. Den trostlosen Blick auf Kaß- und Steinstraße kann man so fast vergessen.

Umso ärgerlicher erscheint es der Emmericher CDU, dass sich an der Rheinpromenade 11 (ehemals Kaffeeklatsch) seit geraumer Zeit nichts mehr tun. In einem Antrag fordern die Christdemokraten nun, dass das geplante Bauvorhaben nun in einer Einzelfallbetrachtung geprüft wird, sodass der mehrfach überarbeitete Bauantrag nun endlich genehmigt werden kann.

Verwaltung: Pläne sind unzureichend

Bislang hatte dies die Bauverwaltung abgelehnt. Nach Angaben des zuständigen Fachbereichsleiter Jens Bartel sei der Bauantrag nicht vollständig und genüge den formellen Anforderungen nicht. Unter anderem gebe es keine Ansichten, keine Grundrisse, Schnitte sowie einen Lageplan. „Trotz mehrfacher Aufforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde wurden diese noch nicht vorgelegt. Der Antrag ist somit bereits aus formellen Gründen nicht bescheidungsfähig“, schreibt die Stadt Emmerich in einer Verwaltungsvorlage.

Botho Brouwer (CDU) hält das für Quatsch. Im Ausschuss für Stadtentwicklung sagte er, dass die Pläne bereits zwei Mal überarbeitet worden seien. „Die Pläne sind der Verwaltung bekannt. Wir haben hier seit zwei bis drei Jahren Leerstand. Und der Bauherr hat zwei Mal seine Planungen verändert. Jetzt möchte er nicht noch einmal neue Pläne beibringen“, sagt Brouwer.

Höhe des Gebäudes

Der Eigentümer benötige die Immobilie nicht unbedingt: „Er kann das Haus jahrelang so stehen lassen“, so Brouwer.

Die Stadtverwaltung stört sich an der Höhe des Gebäudes und am Dach. Das Gebäude habe sich in die Umgebung einzufügen: „Keine der Umgebungsgebäude verfügt über eine vergleichbare Höhe, sie haben eine wesentlich weniger massive Dachlandschaft und weisen keine giebelständigen Bauteile auf“, schreibt die Verwaltung. Das geplante Gebäude würde die Nachbarhäuser wesentlich überschreiten sei daher als unzulässig zu beurteilen.

„Wir können uns keinen Leerstand dort leisten“

Nach Meinung der CDU ist auch das nicht so: Das geplante Gebäude ragen nur zu 50 Zentimeter über die anderen hinaus und füge sich harmonisch ein. Auch das Hauptkriterium der Gastronomie- bzw. Landelokals im Erdgeschoss sei erfüllt. Vielmehr würde die Promenade durch einen attraktiven Neubau aufgewertet. Und ferner: „Neben der Gastronomie ‘Hof van Holland’ hat die Verwaltung anders entschieden. Hier wird das neue Gebäude deutlich über die Nachbargebäude hinausgebaut“, sagte Botho Brouwer.

Auch Maik Leypoldt von der BGE erhöhte den Druck auf die Verwaltung: „Wir können uns an dieser Stelle keinen langen Leerstand mehr leisten.“