CDU Elten will Gestaltungssatzung abschaffen

Emmerich-Elten (NRZ). CDU stellt den Antrag, dass die Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung für den Ortsteil Elten mit sofortiger Wirkung ersatzlos gestrichen wird.

Der CDU Ortsverband Elten möchte die bestehende Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung für den Ortsteil Elten mit sofortiger Wirkung ersatzlos streichen. In einem Antrag an den Rat der Stadt Emmerich zählt Eltens CDU-Chef Horst Derksen elf Punkte auf, wieso die Gestaltungssatzung abgeschafft gehört.

Die Begründung der CDU Punkt für Punkt:

  1. Nahezu alle Gebäude im Denkmalbereich, die in den letzten 20 Jahren verändert wurden oder neu entstanden sind, weichen stark von der Gestaltungssatzung ab oder finden sich hier überhaupt nicht wieder.
  2. Ein schönes Ortsbild zeichnet sich nicht durch die Uniformität aus, es ist die Vielfalt, die die Straßenzüge interessant macht. Auch die in der Satzung geforderte Nachbildung alter Bauformen macht ein Ortsbild nicht per se schöner.
  3. Die Satzung bezieht sich nur auf die Gebäude an den Straßen, nicht aber auf die Straßen selber. Städtebau wird nicht durch Gebäude gemacht sondern durch Gestaltung und Schaffung von Freiflächen, Aufweitungen und anderen städtebaulichen Instrumenten. So ist das schönste Gebäude wertlos, wenn es an einer unattraktiven Straße steht, die städtebaulich vernachlässigt wurde.
  4. Vergleichsweise hat sich in Hüthum, Vrasselt, Praest und Dornick auch keine negative Entwicklung eingestellt ohne eine Satzung. Es gibt keine Gefährdung der Substanz der Anlagen des Denkmalbereichs oder ihrer Gesamterscheinung, Struktur, Funktion ohne eine Satzung.
  5. Bestimmte Regelungen in der Satzung sind beziehungsweise können auch durch B-Pläne und deren textlichen Festsetzungen bestimmt werden. Auch in Gebieten nach §34 BauGB muss ein separater Schutz des Ortsbildes nicht festgelegt werden, da dieser schon in Satz 1 §34 festgelegt wurde. [Satz 1 § 34: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.]
  6. Die Abschaffung trägt zum ständig geforderten Bürokratie-Abbau bei und vereinfacht Verfahren für den Bürger und für die Verwaltung.
  7. Bauanträge verlängern und verteuern sich erheblich, da oftmals die Einzelfallentscheidungen der oberen Denkmalbehörde immer wieder neue Planungen erfordern, obwohl die untere Denkmalbehörde (Stadt Emmerich) die meisten Entscheidungen laut Satzung treffen könnte.
  8. Die Entscheidungen sind oft nicht transparent und führen beim Bauherrn zu erheblichen Mehrkosten an Gebäuden, die keine Denkmäler sind und auch nicht in der Nachbarschaft Denkmäler verzeichnen. Dieses führt bei den aktuellen Steigerungen der Baupreise oft zu unkalkulierbaren Faktoren sowie einer Unwirtschaftlichkeit.
  9. Die Denkmalbereichssatzung schreckt junge Familien und Pärchen vor Investitionen ab, weil die heutigen Wohnkonzepte nicht mit der Satzung in Einklang zu bringen sind. Da Neubaugebiete und Baulücken in Elten nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, müssen junge Familien sich Gedanken machen, vorhandenen Wohnraum den heutigen energetischen und wohnwirtschaftlichen Anforderungen anzupassen.
  10. Die angekündigte Zeitenwende und der damit verbundene Umgang mit Ressourcen sowie die immer weitergehenden Vorschriften zur Energie-Effizienz der Häuser darf nicht durch den Denkmalschutz verhindert werden. Photovoltaik – Solar-Thermie und ähnliches und die damit verbundenen Einbauten von Fußbodenheizungen und anderen energiesparenden Geräten müssen auch hier wirtschaftlich sinnvoll eingebaut und aufgebaut werden dürfen.
  11. Ähnlich der Mobilfunksendeanlage in der Paul-Lincke-Straße muss man auch Photovoltaik-Anlagen als Bauvorhaben, die dem Allgemeinwohl dienen, betrachten und somit den Denkmalschutz unterordnen.

 

 

Die CDU Elten erinnert unter anderem auch daran, dass sie selbst vor 20 Jahren die Gestaltungssatzung in einem Workshop mit erarbeitet und dann auch mit beschlossen habe. Die Erfahrung aus den vergangenen 20 Jahren bei der Umsetzung haben nun dazu geführt, dass die Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung für den Ortsteil Elten mit sofortiger Wirkung ersatzlos gestrichen werden soll.