CDU will weiteren Beigeordneten installieren

Emmerich (NRZ) Die CDU Emmerich lässt die Katze aus dem Sack: So sollen die Strukturen im Rathaus geändert werden. Weiterer Beigeordneter wird gewünscht.

Die CDU Emmerich vertritt in einem Punkt eine klare Meinung. Die Christdemokraten halten die aktuellen Strukturen im Rathaus nicht dafür geeignet, um den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden. Deshalb gibt es von Seiten der CDU-Fraktion einen Antrag zum Haushalt 2022, der die Neustrukturierung der Verwaltung beinhaltet.

Konstruktive Gespräche mit dem Bürgermeister

Wie Fraktionsvorsitzender Dr. Matthias Reintjes mitteilt, ist der Punkt „vorab in konstruktiven Gesprächen mit Bürgermeister Peter Hinze besprochen worden“. Dieser Austausch sei ihm persönlich wichtig gewesen, so der CDU-Fraktionschef auf NRZ-Nachfrage. Reintjes glaubt, dass der Antrag durchaus mehrheitsfähig ist.

Dass die CDU Handlungsbedarf in dem Punkt sieht, ist kein Geheimnis, doch nun wird die Katze aus dem Sack gelassen. Denn nun werden erstmals auch öffentlich konkrete Planungen genannt. Als überspannendes Element soll ein drittes Dezernat neu geschaffen werden. In dieses Dezernat werden die Fachbereiche 4 (Schule, Jugend, Sport), 7 (Arbeit und Soziales) sowie 18 (Demografie und Integration) eingegliedert.

Aktuell gibt es zwei Dezernate

Aktuell gibt es bisher zwei Dezernate in der Emmericher Verwaltung: Eines wird von Bürgermeister Peter Hinze geleitet, das andere vom Ersten Beigeordneten Dr. Stefan Wachs, die sich jeweils gegenseitig vertreten.

Für das von der CDU gewünschte dritte Dezernat soll als Leitung dann die Stelle eines weiteren Beigeordneten ausgeschrieben werden. Rein formal muss die Hauptsatzung geändert und zudem der Stellenplan angepasst werden. Dies soll bei der Haushaltsverabschiedung am 14. Dezember passieren. Der Wortlaut der Ausschreibungsunterlagen soll in der ersten Ratssitzung im Jahr 2022 beschlossen werden.

Plan mit weiterem Beigeordneten scheiterte im Jahr 2017

Bereits im Jahr 2017 war das Verfahren, um einen weiteren Beigeordneten im Rathaus zu platzieren, weit vorangeschritten – im Endeffekt scheiterte es aber. Denn der eigentlich bereits von der Politik gewählte Bewerber wurde von Bürgermeister Hinze (SPD) abgelehnt, da er die Anforderungen der Stellenausschreibung und der Gemeindeordnung NRW nicht erfüllte. Hinze bekam vom damaligen Landrat des Kreis Kleve, Wolfgang Spreen (CDU), Recht, der den Ratsbeschluss aufhob.

Unterschied Fachbereichsleiter zu Beigeordnetem

Schließlich gab es die Rolle rückwärts und die Einrichtung einer weiteren Beigeordnetenstelle war vom Tisch. Stattdessen wurde der Fachbereich 7 damals neu mit einem Fachbereichsleiter besetzt. Der Unterschied: Während die Personalfindung eines Fachbereichsleiters der Verwaltung obliegt, handelt es sich bei einem Beigeordneten um einem Wahlbeamten, der vom Rat der Stadt Emmerich gewählt wird.

„Nach Auffassung der CDU-Fraktion soll es die Aufgabe des/der Beigeordneten sein, die gesellschaftlichen Herausforderungen Emmerichs in Zukunft verstärkt auch konzeptionell in den Blick zu nehmen“, erklärt Reintjes. „Beispielhaft zu nennen wären die Entwicklung der kommunalen Betreuungs-und Schulangebote, Steuerung der örtlichen Jugendarbeit, Umgang mit osteuropäischen Arbeitsmigranten.“

Das zu schaffende dritte Dezernat sehen die Christdemokraten dabei als „eine inhaltliche und konzeptionelle Klammer“.

Trotz aktueller Haushaltslage ist Schritt unverzichtbar, findet die CDU

Die organisatorischen und personellen Neu- respektive Umstrukturierungen sollen aber nicht bei einem zusätzlichen Dezernat mit Leitung durch einen Beigeordneten enden. Daher beantragt die CDU darüber hinaus, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, wie die Aufgabenbereiche IT, Digitalisierung und Organisation zukunftsfähig entwickelt werden.

„Die CDU-Fraktion sieht vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen dringenden Handlungsbedarf zur organisatorischen und personellen Weiterentwicklung der Aufgabenbereiche IT, Digitalisierung und Organisation“, so Reintjes. „Aufgrund der Bedeutung für die zukünftige Funktionsweise und Effektivität der Gesamtverwaltung nach Innen sowie des digitalen Bürgerservices (im Sinne des Onlinezugangsgesetz) nach Außen, ist dieser Schritt, trotz der aktuellen Haushaltslage unverzichtbar.“